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Hausordnung Rüti Hütte

Wer sich auf dem Gelände der Rüti Hütte aufhält, erklärt sich mit den Bedingungen und der Hausordnung einverstanden. Regelverstösse werden mit einem Hausverbot geahndet oder es ist die deklarierte Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Die Einhaltung der Regeln wird durch die Betriebsleitung sowie dem Personal sichergestellt.

Urinieren und Erbrechen

Das Urinieren ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Sanitäranlagen erlaubt. Inner- und ausserhalb der Hütte ist das Urinieren oder Erbrechen verboten. Bei Verstoss erheben wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00.

Rauchverbot

Innerhalb der Hütte gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstoss wird die Person aus der Hütte verwiesen.

Übermässiger Alkoholkonsum

Übermässig alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Rüti Hütte verweigert. Sie können vom Gelände verwiesen werden. Für die Rückkehr ins Dorf sind die Gäste selbst verantwortlich. Für gehunfähige Personen ist in Ausnahmefällen gegen Entschädigung ein Transport ins Dorf durch einen Mitarbeiter der Rüti Hütte möglich.

Jugendschutz

Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakprodukte an unter 16-Jährige und Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Bei Verstoss (illegaler Alkoholkonsum) wird das Getränk dem Gast weggenommen und er wird verwarnt. Bei einem erneuten Verstoss wird er aus der Rüti Hütte und vom Gelände verwiesen.

Persönliche Gegenstände und Unfälle

Für die mitgebrachten Gegenstände sowie für Unfälle wird keine Haftung übernommen.

Picknick

Das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.

Illegale Substanzen

Besitz, Konsum oder Verabreichung illegaler Drogen an andere Personen wird von uns sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht und führt zu einem unwiderruflichen Hausverbot.

Sicherheit

Für das Wohlbefinden der Gäste und zur eigenen Sicherheit ist das Stehen auf den Stühlen, Tischen und der Bartheke untersagt.

Abfall und Leergut

Abfälle, Dosen und PET sind in auf dem Gelände aufgestellten Abfallbehälter und Dosen- Pet-Behälter zu entsorgen. Rauchwaren sind in die bereitgestellten Aschenbecher im Aussenbereich zu entsorgen, das Wegwerfen in den Schnee ist untersagt. Gläser sind an der Bar zurückzugeben.

Sorgfaltspflicht

Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, Gegenstände in der Hütte herumzuwerfen. Kosten für Schäden, die durch Gäste fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, sind vom Verursacher vor Ort zu begleichen.

Schliessung

Der letzte Getränkeausschank ist um 19.30 Uhr, um 20:00 Uhr schliesst die Rüti Hütte ihre Türen. Die Gäste gelangen über die Piste oder über den Wanderweg sicher nach Andermatt. Die vollständige Räumung der Pisten zur Fixzeit ist eine Voraussetzung, damit die Pistenfahrzeug-Mitarbeiter ihre Nachtarbeit fortführen können.

Eine Missachtung der oben genannten Bestimmungen hat einen sofortigen Verweis aus der Rüti Hütte und vom Gelände zur Folge und kann mit einem Haus- / Geländeverbot auf unbeschränkte Zeit belegt werden.