Wer sich auf dem Gelände der Rüti Hütte aufhält, erklärt sich mit den Bedingungen und der Hausordnung einverstanden. Regelverstösse werden mit einem Hausverbot geahndet oder es ist die deklarierte Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Die Einhaltung der Regeln wird durch die Betriebsleitung sowie dem Personal sichergestellt.
Das Urinieren ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Sanitäranlagen erlaubt. Inner- und ausserhalb der Hütte ist das Urinieren oder Erbrechen verboten. Bei Verstoss erheben wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00.
Innerhalb der Hütte gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstoss wird die Person aus der Hütte verwiesen.
Übermässig alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Rüti Hütte verweigert. Sie können vom Gelände verwiesen werden. Für die Rückkehr ins Dorf sind die Gäste selbst verantwortlich. Für gehunfähige Personen ist in Ausnahmefällen gegen Entschädigung ein Transport ins Dorf durch einen Mitarbeiter der Rüti Hütte möglich.
Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakprodukte an unter 16-Jährige und Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Bei Verstoss (illegaler Alkoholkonsum) wird das Getränk dem Gast weggenommen und er wird verwarnt. Bei einem erneuten Verstoss wird er aus der Rüti Hütte und vom Gelände verwiesen.
Für die mitgebrachten Gegenstände sowie für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.
Besitz, Konsum oder Verabreichung illegaler Drogen an andere Personen wird von uns sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht und führt zu einem unwiderruflichen Hausverbot.
Für das Wohlbefinden der Gäste und zur eigenen Sicherheit ist das Stehen auf den Stühlen, Tischen und der Bartheke untersagt.
Abfälle, Dosen und PET sind in auf dem Gelände aufgestellten Abfallbehälter und Dosen- Pet-Behälter zu entsorgen. Rauchwaren sind in die bereitgestellten Aschenbecher im Aussenbereich zu entsorgen, das Wegwerfen in den Schnee ist untersagt. Gläser sind an der Bar zurückzugeben.
Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, Gegenstände in der Hütte herumzuwerfen. Kosten für Schäden, die durch Gäste fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, sind vom Verursacher vor Ort zu begleichen.
Der letzte Getränkeausschank ist um 19.30 Uhr, um 20:00 Uhr schliesst die Rüti Hütte ihre Türen. Die Gäste gelangen über die Piste oder über den Wanderweg sicher nach Andermatt. Die vollständige Räumung der Pisten zur Fixzeit ist eine Voraussetzung, damit die Pistenfahrzeug-Mitarbeiter ihre Nachtarbeit fortführen können.
Eine Missachtung der oben genannten Bestimmungen hat einen sofortigen Verweis aus der Rüti Hütte und vom Gelände zur Folge und kann mit einem Haus- / Geländeverbot auf unbeschränkte Zeit belegt werden.