Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Eventraum und Events zwischen der Rüti Hütte und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von der Rüti Hütte, seiner Partner und seiner Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Rüti Hütte sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
Die Rüti Hütte Andermatt räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Eventraum und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und Events (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“) zu nutzen. Daneben bietet die Rüti Hütte Andermatt dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service, Verpflegung) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Sofern der Kunde für die Veranstaltung zusätzliches Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde die Rüti Hütte Andermatt informieren und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung der Rüti Hütte Andermatt weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann die Rüti Hütte Andermatt aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich allgemeine Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) nach Abschluss des Vertrages zwischen der Rüti Hütte Andermatt und dem Kunden ändern. In einem solchen Fall ist die Rüti Hütte Andermatt berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für die Rüti Hütte Andermatt höheren Kosten, zu erhöhen. Im selben Umfang ist die Rüti Hütte Andermatt verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
Der Kunde bucht unter www.ruetihuette.ch seine Aktivitäten und bezahlt im Voraus mit Rechnung:
Vorauszahlung SOFORT, diese Vorauszahlung ist verbindlich und gilt als Garantie für eine Buchung. Buchungen werden dem Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt.
Änderungen von Bestätigungen erfolgen auf beiden Seiten stets in schriftlicher Form. Annullationen und / oder Änderungen sind der Rüti Hütte möglichst frühzeitig in schriftlicher Form mitzuteilen.
Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen der Rüti Hütte. Zusatzleistungen wie Getränke oder Verpflegung wird im Nachgang an die Veranstaltung per E-Mail versandt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug nach Erhalt fällig. Diese kann per Rechnung oder vor Ort bezahlt werden.
Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen (wie z.B. Gutschriften), die auf einen Fehler oder Versehen von der Rüti Hütte zurückzuführen sind, sind immer kostenfrei.
Bis mindestens 30 Tage vor der gebuchten Dienstleistung kann diese kostenlos storniert werden. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Massgebend sind alle in der Reservationsbestätigung aufgeführten Kosten. Der Gesamtbetrag umfasst sämtliche in Anspruch genommene Dienstleistungen. Die Bezahlung erfolgt nach der Buchung über die Webseite www.ruetihuette.ch per Rechnung. Spezialkonditionen sind im Voraus zu bestimmen und sind nur in schriftlicher Form gültig. Die Preise werden in Schweizer Franken in Rechnung gestellt und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Rüti Hütte ist berechtigt, anderslautende Vereinbarungen, schriftlich zu vereinbaren.
Wenn der Kunde bereits im Voraus gezahlt hat, erstattet die Rüti Hütte Andermatt zu viel gezahltes Geld zurück.
Die Rüti Hütte Andermatt kann jedoch den Wert der ersparten Kosten und Vorteile, die sie durch eine anderweitige Nutzung hat, abziehen.
Falls der Kunde kostenlos stornieren kann, darf die Rüti Hütte Andermatt vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Kunden den Eventraum oder das Event buchen möchten und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein Stornierungsrecht verzichtet.
Die Rüti Hütte Andermatt kann auch aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten, zum Beispiel:
bei höherer Gewalt oder anderen Umständen, die sie nicht zu verantworten hat
wenn der Eventraum oder das Event unter falschen oder irreführenden Angaben gebucht wurde
wenn die Nutzung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Rüti Hütte Andermatt gefährden könnte
In solchen Fällen wird dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das er innerhalb von 12 Monaten für eine ähnliche Buchung nutzen kann.
Bei einem berechtigten Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Die Rüti Hütte Andermatt haftet:
nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
grundsätzlich bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist;
die verschuldensunabhängige Haftung der Rüti Hütte Andermatt ist ausgeschlossen;
bei Veranstaltungen und Buchungen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, liegt die Haftung vollständig beim Kunden. Eine Haftung der Rüti Hütte Andermatt ist ausgeschlossen;
eine weitergehende Haftung der Rüti Hütte Andermatt ist ausgeschlossen.
Die Rüti Hütte Andermatt haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist, auf:
Versäumnisse des Kunden (z. B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen),
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z. B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen),
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z. B. Epidemien/Pandemien und damit verbundene behördliche Maßnahmen, unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostraßen, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Lawinengefahr, politische Unruhen, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen, staatliche Maßnahmen jeglicher Art, Krieg, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen). In solchen Fällen steht dem Kunden kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu;
Leistungen im Zusammenhang mit technischen Anlagen und Verfügbarkeiten wie WLAN, TV, Telefonie;
Abweichungen in der Ausschreibung bzw. Deklaration der Ausstattung. Eine eventuelle Versicherung ist Sache des Mieters.
Vermittlung von Leistungen Dritter: Soweit die Rüti Hütte Andermatt für den Kunden Leistungen Dritter beschafft oder vereinbart, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Für die vertragsgemäße Erbringung von Leistungen Dritter kann die Rüti Hütte Andermatt keine Haftung gegenüber dem Kunden übernehmen. Für die Vermittlung von Leistungen Dritter berechnet die Rüti Hütte Andermatt dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Auftragsvolumens (mindestens CHF 75, maximal CHF 300 pro Dienstleistung).
Der Kunde haftet:
Der Kunde haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während des Aufenthalts durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen gegenüber der Rüti Hütte Andermatt, den Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden. Die Rüti Hütte Andermatt haftet nicht für Gegenstände, die vom Kunden oder seinen Begleitpersonen eingebracht werden. Der Kunde haftet während des gesamten Aufenthalts in der Rüti Hütte Andermatt für sich selbst.
Der Kunde muss den überlassenen Raum, die Allgemeinflächen und das Inventar sorgfältig behandeln. Beschädigungen sind der Rüti Hütte Andermatt unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen und durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte verursacht werden, die auf Veranlassung des Kunden die Allgemeinflächen und den Raum nutzen. Der Eventraum ist eine rauchfreie Zone.
Folgende Bereiche dürfen genutzt werden: der Eingangsbereich des Eventraumes, der Eventraum, der befestigte Aussenplatz und die Parkplätze. Die Nutzung und das Verweilen auf dem Land ausserhalb dieses Bereichs ist verboten.
Der Raum muss aufgeräumt und besenrein verlassen werden:
Türen und Fenster müssen geschlossen werden.
Die Geschirrspülmaschine muss sauber und ausgeräumt sein.
Der Abfall muss mitgenommen werden oder Gebührenpflichtige Säcke beim Vermieter gekauft werden.
Inbegriffen:
Der gesamte Raum, ausser gekennzeichnete Orte mit "Privat", darf genutzt werden.
Verpflegung:
Wasser inklusive.
Tee und Kaffee Inklusive
Getränke im Kühlschrank können gegen Rechnung zur Verfügung gestellt werden.
Sonstige Verpflegung kann dazu gebucht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den gemieteten Raum und die Umgebung sorgfältig zu behandeln.
Der Kunde muss alle Handlungen unterlassen, die dem Standort oder dem Inventar der Rüti Hütte Andermatt schaden oder dem Ruf der Rüti Hütte Andermatt schaden könnten.
Der Kunde ist für die von ihm in den Raum mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insbesondere schwer entflammbare Stoffe) muss zertifiziert sein.
Im eigenen Interesse sollte der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen. Die Rüti Hütte Andermatt haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, es sei denn, dies beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Rüti Hütte Andermatt. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Rüti Hütte Andermatt versichert. Der Kunde sollte selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, die auf Veranlassung des Kunden in den Raum gelangten.
Der Kunde muss den überlassenen Raum vor Zugriff durch Dritte sowie die ihm überlassenen Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl schützen. Schlüssel dürfen nicht an Dritte übergeben oder zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist vorher mit der Rüti Hütte Andermatt vereinbart.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung erfüllt sind (z.B. erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren) und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei schuldhaften Verstößen stellt der Kunde die Rüti Hütte Andermatt von allen Forderungen Dritter frei.
Die Nachtruhe ab 22 Uhr außerhalb des Eventraumes ist einzuhalten.
Der Kunde muss nach Beendigung des Vertrags den genutzten Raum und das Inventar in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Alle von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen, und der Raum muss in den Zustand zurückversetzt werden, der bei der Übergabe bestand. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird die Rüti Hütte Andermatt auf Kosten des Kunden beseitigen, zuzüglich einer Aufwandspauschale von 15 % der entstehenden Kosten für die Beseitigung; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Die Rüti Hütte Andermatt kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist die Rüti Hütte Andermatt berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.
Es gilt Schweizer Recht.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen sowie Vergleiche aller Art. Die Schriftform kann nicht mündlich abbedungen werden.
Die Rüti Hütte Andermatt behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt für weniger wichtige Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern die Änderung nicht das gesamte Vertragsgefüge verändert. Zu den wichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder, falls das nicht möglich ist, durch eine annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
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